AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

(1) Wir liefern ausschließlich auf der Basis unserer Geschäftsbedingungen, die deshalb für alle unsere Leistungen und Angebote ebenso gelten, wie für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es insofern einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Unsere Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit der Annahme unserer Leistungen als vereinbart.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklärt haben. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind ebenfalls nur wirksam, wenn dies schriftlich von uns bestätigt worden ist.

2. Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, wir geben anderslautende, ausdrückliche, schriftliche Zusagen ab. Muster, Abbildungen und Leistungsdaten sind auch nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vermerkt ist.
(2) Aufträge sind für uns selbst verbindlich, wenn wir deren Annahme schriftlich bestätigt haben.

3. Preise, Preisänderungen

(1) Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise. Die hierauf entfallende Umsatzsteuer ist in jeweils geltender Höhe gesondert zu entrichten.
(2) Bei einem Auftragswert über 200,00 Euro verstehen sich unsere Preise ab Werk, bzw. Auslieferungslager inkl. Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei einem Auftragswert unter 200,00 Euro müssen wir vorgenannte Nebenkosten gesondert in Rechnung stellen. Diese belaufen sich auf 5,00 Euro. Ausgenommen sind vereinbarte Sonderlieferzeiten, z.B. Frühanlieferung. In diesem Fall sind die anfallenden höheren Frachtkosten kundenseitig tragen. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen.

4. Lieferung

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind angegebene Liefertermine unverbindlich, trotz- dem bemühen wir uns um deren Einhaltung.
(2) Ist die Nichteinhaltung eines vereinbarten Liefertermins auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so sind wir berechtigt, entweder die Lieferung um die Zeit dieser Verzögerungen später zu bewirken, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Dauert die Behinderung 3 Monate über den vereinbarten Liefertermin hinaus, so ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages berechtigt, von diesem zurück- zutreten.
(4) Ist die Lieferverzögerung von uns zu vertreten und befinden wir uns im Verzug, kann der Kunde nach einer vorherigen Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, die zu setzende Nachfrist im Falle unseres Verzuges beträgt mindestens 3 Wochen und läuft erst mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei uns an.
(5) Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziff. 6 Abs. (6) dieser Bedingungen.
(6) Die erweiterte Haftung nach § 287 BGB wird ausgeschlossen.

5. Gefahrenübergang

(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird bzw. bei Versendung mit Verlassen unseres Lagers. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6. Abnahme, Mängelrüge, Gewährleistung

(1) Der Kunde hat die Ware direkt nach Zugang auf Unversehrtheit zu untersuchen und uns Mängel umgehend, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Lieferung, unter Vorlage des Lieferscheins und möglichst einer Probe schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der vorgenannten Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
(2) Weist der Liefergegenstand einen Sachmangel auf, so sind wir berechtigt, neu zu liefern oder den Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen, im letzteren Fall sind wir zu mindestens zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Im Falle der Nacherfüllung wird die gleiche Gewähr geleistet, wie für den ursprünglichen Liefergegenstand.
(5) Keine Verpflichtung zur Rücknahme und Nachlieferung besteht im Falle der Weiterentwicklung unserer Produkte bzgl. der davor ausgelieferten Ware.
(6) Soweit wir Auskünfte oder Ratschläge über die Verwendung unserer Erzeugnisse erteilen, tun wir dieses nach bestem Wissen und übernehmen insofern eine Haftung nur dann, wenn hierfür ein gesondertes Entgelt vereinbart worden ist.
(7) Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer –

  • für schuldhafte Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;
  • bei Verletzung sonstiger Rechtsgüter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
  • bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde;
  • bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen/oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird;
  • bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, in diesem Fall ist unsere Haftung aber begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden.

(8) Rücknahme oder Umtausch ordnungsgemäß gelieferter Ware erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung. Bei ohne Rechtsgrund zurückgesandter Ware behalten wir uns die ersatzlose Vernichtung vor.
(9) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden und hinter ihm stehende Rechtspersonen zustehen oder zustehen werden sowie bis zur vollständigen Freistellung von sämtlichen Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen erst dann freizugeben sind, soweit ihr Wert die Forderung von deutlich mehr als 20% übersteigt.
(2) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, verpflichten uns allerdings nicht. Soweit unser Eigentum oder Miteigentum durch Verbindung erlischt, wird bereits jetzt vereinbart, dass dieses Eigentum oder Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilig an uns übergeht. Die Verwahrung des Eigentums oder Miteigentums erfolgt unentgeltlich.
(3) Der Kunde ist grundsätzlich berechtigt, derartige Vorbehaltsware zu verarbeiten und seinerseits unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet. Abtretungen, Verpfändungen und Sicherungsübereignungen an Dritte sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen werden bereits jetzt vom Kunden sicherungshalber an uns abgetreten. Er ist widerruflich ermächtigt, die abgetretene Forderung für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin ist die Abtretung offen zu legen, die erforderlichen Auskünfte sind zu erfüllen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen.
(4) Nehmen Dritte auf die Vorbehaltsware Zugriff, wird der Kunde auf unser Eigentum bzw. Miteigentum hin- weisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Entstehende Kosten oder Schäden gehen zu Lasten des Kunden.
(5) Verhält sich der Kunde vertragswidrig, gerät er insbesondere in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Eine solche Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns, stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

8. Zahlung

(1) Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen rein netto ab Rechnungsdatum. Maßgeblich ist der Tag des Geldeingangs bei uns.
(2) Skonti gewähren wir bei Zahlungen im Voraus.
(3) Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel zu akzeptieren. Diese nehmen wir auch nur zahlungshalber an. Entstehende Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
(4) Soweit unser Kunde mit dem Ausgleich unserer Rechnung in Verzug ist, sind wir berechtigt, Zinsen i.A. mindestens 5%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
(5) Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, löst er Schecks oder Wechsel nicht ein, stellt er seine Zahlungen ein, steht ein Insolvenzantrag oder Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung an, so sind wir berechtigt, unsere Gesamtforderung fällig zu stellen, selbst wenn wir Schecks und Wechsel angenommen haben. In diesem Fall sind wir weiter berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn unser ausdrückliches schriftliches Einverständnis vorliegt, oder die behaupteten Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Gerichtsstand; angewandtes Recht; Teilnichtigkeiten

(1) Gegenüber Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Kunden, die zu öffentlich recht- lichen Sondervermögen gehören, wird als Gerichtsstand Offenbach vereinbart, auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Aufenthalt des Bestellers unbekannt ist.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.
(3) Sollte eine Bestimmung in unseren Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch uns und den Kunden gemeinsam durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen verfolgten wirtschaftlichen Zweck, soweit gesetzlich zulässig, verwirklicht.

Global New Skin Cosmetics GmbH | 2020